perfect! you just sent to me the copy in Italian witout even my specification!!!! so you are really smart cooperative and efficient. To my opinion the best place all over to get a manual of electronics!!!!
Great manual, would not have been able to operate my machine without it!!
James Dawson August 18, 2012
Text excerpt from page 8 (click to view)
Aufstellen
Aufstellort
Das Gerät soll in einem gut belüfteten und trockenen Raum stehen. Die Umgebungstemperatur wirkt sich auf den Stromverbrauch und die einwandfreie Funktion des Gerätes aus. Daher sollte das Gerät - nicht direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein; - nicht an Heizkörpern, neben einem Herd oder sonstigen Wärmequellen stehen; - nur an einem Ort stehen, dessen Umgebungstemperatur der Klimaklasse entspricht, für die das Gerät ausgelegt ist. Die Klimaklasse finden Sie auf dem Typschild, das sich links im Innenraum des Gerätes befindet. Nachstehende Tabelle zeigt, welche Umgebungstemperatur welcher Klimaklasse zugeordnet ist: Klimaklasse SN N ST T für Umgebungstemperatur von +10 bis +32 °C +16 bis +32 °C +18 bis +38 °C +18 bis +43 °C
Ist die Aufstellung neben einer Wärmequelle unvermeidbar, sind folgende seitliche Mindestabstände einzuhalten: - zu Elektroherden 3 cm; - zu �l- und Kohleherden 30 cm. Können diese Abstände nicht eingehalten werden, ist eine Wärmeschutzplatte zwischen Herd und Kältegerät erforderlich. Steht das Kältegerät neben einem anderen Kühl- oder Gefriergerät, ist ein seitlicher Abstand von 5 cm erforderlich, damit sich an den Geräteau�enseiten kein Schwitzwasser bildet. Direkter Einbau unter einem Kochfeld ist nicht zulässig. Die teilweise hohen Abstrahlungstemperaturen des Kochfeldes können das Gerät beschädigen. Wird in der Nähe ein Kochfeld eingebaut, sind die zugehörigen Einbau- und Schutzvorschriften zu beachten. Durch die Vielzahl der möglichen Einbausituationen können hier keine detailierten Angaben erfolgen. Eine Erwärmung des Kältegerätes ist durch ausreichenden Abstand und Einbringung einer geeigneten Wärmeschutzplatte zu verhindern. Die ordnungsgemä�e Be- und Entlüftung des Kältegerätes mu� gewährleistet sein. 8